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Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Dieser Mietvertrag unterliegt den folgenden Bedingungen, zu deren Einhaltung sich der Mieter verpflichtet:


1. Die Räumlichkeiten dürfen nur in bürgerlicher Weise genutzt werden, die Ausübung eines Handels, Berufs oder Gewerbes ist formell verboten, wobei der Mieter erkennt an, dass ihm die Räumlichkeiten, die Gegenstand dieses Vertrags sind, nur als vorübergehender Wohnsitz und zum Vergnügen vermietet werden;

2. Die Unterbringungskapazität beachten;

3. Die beabsichtigte Nutzung der Wohnung ist zu respektieren. Es dürfen keine Änderungen an der Anordnung der Möbel oder der Räumlichkeiten vorgenommen werden.

4.Es ist nicht gestattet, eine andere Person als Mieter einzusetzen oder die Mieträume ganz oder teilweise, auch nicht unentgeltlich, unterzuvermieten, es sei denn, der Vermieter hat dem schriftlich zugestimmt;

5. Schließen Sie eine Versicherung gegen Mietrisiken, Diebstahl, Feuer, Wasserschäden und Ansprüche von Nachbarn ab und versichern Sie die zur Vermietung bereitgestellten Möbel (entweder über Ihren eigenen Versicherungsvertrag, der die Risiken der Saisonvermietung abdeckt, oder durch den Abschluss einer speziellen Versicherungspolice für die gesamte Dauer der Vermietung);

6. Es ist untersagt, Gegenstände in Spülbecken, Badewannen, Bidets und Waschbecken zu werfen, die die Rohre verstopfen könnten. Andernfalls haftet er für die Kosten, die für die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft dieser Einrichtungen anfallen.

7. Beanstandungen bezüglich der Einrichtungen sind innerhalb von 24 Stunden nach Einzug in die Unterkunft vorzubringen.

Im Gegenteil, das kann nicht zugelassen werden;

8. Benachrichtigen Sie den Vermieter so schnell wie möglich über jegliche Schäden an der Wohnung, deren Möbeln oder der Ausstattung. Reparaturen, die durch Fahrlässigkeit oder mangelnde Instandhaltung während des Mietverhältnisses notwendig werden, gehen zu Lasten des Mieters;

9. Der Mieter ermächtigt den Vermieter oder einen von ihm zu diesem Zweck beauftragten Dritten, während der Mietdauer alle aufgrund eines Notfalls erforderlichen Reparaturen durchzuführen. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Mietminderung, falls während der Mietdauer dringende Reparaturen erforderlich werden, für die der Vermieter verantwortlich ist.

10. Die diesem Vertrag beigefügten internen Vorschriften des Betriebs sind einzuhalten.

11. Erlauben Sie den Besuch der Räumlichkeiten, wenn der Vermieter oder sein Beauftragter dies wünscht;

12.Verzicht auf jegliche Ansprüche gegen den Vermieter im Falle von Diebstahl oder Beschädigung der Mieträume;

13. Der Mieter ist verpflichtet, die gemietete Unterkunft sauber und ordentlich zurückzugeben. Sollten Gegenstände, die im Inventarverzeichnis aufgeführt sind, beschädigt sein, kann der Vermieter den Wiederbeschaffungswert verlangen.

I. GARANTIEN

Zur Gewährleistung der Erfüllung der Verpflichtungen des Mieters ist eine Kaution in Höhe von 500 € erforderlich.

(in Worten............fünfhundert Euro................................................................................................................................................. ).

Die Kaution kann bei Ankunft in bar oder, nur für französische Staatsbürger, per Scheck bezahlt werden. Alternativ kann die Kaution vor Ihrer Ankunft über die Swikly-App angefordert werden.Diese Anwendung erstellt eine Vorautorisierung auf Ihrem Bankkonto, die als Sicherheit dient. Es wird kein Geld von Ihrem Konto abgebucht. Eine Gebühr wird nur im Schadensfall oder bei Problemen gemäß den Mietbedingungen erhoben.

Der Vermieter oder sein Vertreter behält sich das Recht vor, den Zutritt zum Objekt im Falle der Nichtzahlung der Kaution zu verweigern . In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung.

Wenn die Buchung über Booking.com oder Airbnb erfolgt, wird die Mietgarantie von der jeweiligen Plattform verwaltet. Daher ist keine Kaution erforderlich.

II. Zustandsbericht - Inventar

A. Eingangsbestand

Bei Ankunft der Mieter wird ein Inventar erstellt und dieses am Ende der Mietzeit erneut überprüft.

B. Ausgangsbestand

Sofern kein Zustandsbericht und/oder Inventar vom Mieter einseitig erstellt wurde, gilt das Ausbleiben von Einwänden seitens des Vermieters bei Auszug als Rückgabe der Mieträume in gutem Zustand und/oder als vollständiges Inventar.

Die Rückgabe der Schlüssel an den Vermieter am Ende des Mietverhältnisses stellt in keiner Weise einen Verzicht des Mieters auf seine Reparaturpflichten dar, sofern nachgewiesen wird, dass diese Reparaturen auf sein Verschulden zurückzuführen sind. Wurde kein Inventar der Einrichtungsgegenstände erstellt, wird vermutet, dass der Mieter die Mieträume in einem reparaturfreien Zustand übernommen hat und sie in demselben Zustand zurückgeben muss, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird (Artikel 1731 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

III. BEURTEILUNG DES RISIKOS EINER BLEIEXPOSITION


Der Vermieter gibt an, dass das Gebäude nicht unter die Gesetzgebung zur Bekämpfung von Bleivergiftungen fällt, da es erst nach dem 1. Januar 1949 erbaut wurde. Der Vermieter gibt ferner an, dass er vom Präfekten der Abteilung keine Mitteilung über die Durchführung einer diagnostischen Bewertung des Gebäudes erhalten habe, um festzustellen, ob von ihm ein Risiko der Bleibelastung für die Bewohner ausgeht.


IV. Kündigungsklausel

Für die Durchführung dieses Vertrags wählen die Parteien den im Mietvertrag genannten Gerichtsstand und vereinbaren, dass das zuständige Gericht dasjenige des Gebiets ist, in dem sich die Mieträume befinden.